Wer benötigt eine Datenschutzerklärung?
Die meisten deutschen Webseiten sind
datenschutzrechtlich zumindest bedenklich. Dies
ist nicht nur unser individueller Eindruck. Er
wird durch statistische Erhebungen sowie durch
einen Blick auf die Anzahl der wegen
Datenschutzverstößen geführten Rechtstreite und
die Anzahl außergerichtlicher kostspieliger
Abmahnungen bestätigt..
Das deutsche Datenschutzrecht ist überaus
komplex und vielschichtig. Einerseits existieren
sowohl Länder-spezifische Regelungen, die neben
dem Bundesdatenschutzgesetz Anwendung finden.
Andererseits gibt es für verschiedene
Teilbereiche spezielle Regelungen. Für online-Händler
dürfte dabei insbesondere das Telemediengesetz
(TMG) dabei von Bedeutung sein.
Jeden online-Händler und jeden
Webseitenbetreiber treffen u.U. die Bestimmungen
des Telemediengesetzes. Grundsätzlich normiert
das Telemediengesetz in § 13 Abs. 6 TMG ein
Recht auf Anonymität, soweit dies technisch
möglich und zumutbar ist. Daher bedarf die
Er-hebung und Speicherung von personenbezogenen
Daten der Einwilligung der betroffenen Person,
sofern nicht eine Erhebung oder Speicherung
gesetzlich zulässig ist. Letztes ist nur in sehr
eingeschränktem Maße der Fall. Der genaue
Wortlaut und die Art der Einwilligungseinholung
hängen dabei von verschiedenen Faktoren des
Einzelfalls ab.
Darüber hinaus treffen einen Diensteanbieter
umfangreiche Auskunfts- und
Informationspflichten. So muss beispielsweise
ein Kunde, der der Erhebung von bestimmten Daten
zugestimmt hat, jederzeit den Umfang seiner
Einwilligung einsehen können. Auch ist er über
sein jederzeitiges Widerrufsrecht zur
Datenerhebung zu informieren.
Verstößt ein Diensteanbieter gegen diese Pflicht,
drohen neben einem Bußgeld bis zu 50.000 € (§ 16
Abs. 3 TMG) kostenintensive Abmahnungen von
Wettbewerbern.
Wer stellt diese Infos zur Verfügung?
Diese Seite wurde Ihnen von Herrn
Rechtsanwalt Dr. Bernd v.Nieding, Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz, Berlin, erstellt.
Dieser beschäftigt sich neben den hier [www.vnem.de/] einsehbaren Tätigkeitsschwerpunkten mit allen
Aspekten des unternehmerischen Datenschutzes.
Im Rahmen von rechtswissenschaftlichen
Veröffentlichungsprojekten stellt er seinen
Mandanten und weiteren Interessierten hier
Informationen zur Datenschutzerklärung
unentgeltlich zur Verfügung.
Nachfolgend stellen wir typische Bestandteile
einer Datenschutzerklärung vor. Umfang und
Inhalt der Datenschutzerklärung hängt vor allem
davon, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und
/ oder gespeichert werden. Die hier angebotenen
Informationen erfolgen unter Bezugnahme auf den
unten stehenden Haftungsausschluss, den Sie hier
[Nutzungshinweise] finden.
Diese Leistungen sind absolut kostenlos
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Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass die hiesigen Informationen nur einen groben Überblick geben und nicht geeignet sind, individuelle Rechtsberatung zu ersetzen. Im Einzelfall bestehen meist zahlreiche Besonderheiten, die eine Anpassung, Modifikation oder Veränderung der Datenschutzinformationen nötig machen. Auch bei der Platzierung der Datenschutzerklärung im Rahmen des online-Auftrittes des Diensteanbieters gibt es diverse Details zu berücksichtigten. Insoweit sind die hiesigen Informationen nur als Anregung zu verstehen, sich mit dem Thema des Datenschutzes im online-Handel individuell zu befassen. Die Nutzung der hier bereit gestellten Informationen erfolgen eigenverantwortlich durch den Nutzer. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen können daher nicht Anspruch, eine individuell auf die Bedürfnisse eines Diensteanbieters zugeschnittene Datenschutzerklärung zu ersetzen. Der Anbieter dieser Informationen übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Verwendbarkeit der hier bereit gestellten Informationen und schließt seine Haftung für infolge der Verwendung der hier bereit gestellten Informationen aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit betreffen.“
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von Ihrer Webseite auf die von uns
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Datenschutzerklärung zu linken, die Sie
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| Variante 1: Als Quellenangabe | |
| Quelle: kostenlose Datenschutzerklärung | |
| Variante 2: Zur direkten Integration in Ihre Website | |
| Datenschutzerklärung | |